Rudolf Fix – Eisenbahnen EisenbahnenTransportfahrzeugeLandwirtschaftsgeräteMeisterstückEdelhölzerMobilesUrkunden Entwurfszeichnung für die Fix-Eisenbahn Gefräste Leisten für Fix-Eisenbahn Fix-Eisenbahn Fix-Eisenbahn Bimmelbahn Waldeisenbahn Straßenbahn Puffbahn Prototyp Waldeisenbahn Puffbahn farbig Liliputeisenbahn Kipplorenzug Gütezeichen Flohbähnle 1951 Zuerkennung eines „Gütezeichens“ durch das Deutsche Amt für Material- und Warenprüfung der DDR. Ergebnis der Prüfung in Bezug auf Material, Verarbeitung, Oberflächenbehandlung, Funktion, Formgebung und Konstruktion „sehr gut“. 1951 Zuerkennung eines „Gütezeichens“ durch das Deutsche Amt für Material- und Warenprüfung der DDR. Ergebnis der Prüfung in Bezug auf Material, Verarbeitung, Oberflächenbehandlung, Funktion, Formgebung und Konstruktion „sehr gut“. Am 28.4.1950 wird Rudolf Fix auf Antrag das Gütezeichen S vom Landesausschuss für das Kunsthandwerk bei der Handwerkskammer Sachsen verliehen. Das Gütezeichen S stand für „Sonderklasse“ = sehr hohe Qualität. Am 21.11.1950 werden Rudolf Fix für 2 weitere Erzeugnisse Gütezeichen verliehen. Um einen Missbrauch des Gütezeichens zu unterbinden, müssen die Herstellerbetriebe auf sämtlichen von ihnen ausgestellten Rechnungen eine möglichst genaue Bezeichnung des Artikels sowie die Artikelnummer und die Nummer des Gütezeichens aufführen. 1959 Zulassung des Spielzeugs als „Lehrmittel für den Gebrauch in den Einrichtungen der Vorschulerziehung und Krippen“ durch das Deutsche Zentralinstitut für Lehrmittel. Das erleichterte Kindergärten die Anschaffung des Spielzeugs. Angebotsverzeichnis der Pestalozzi-Fröbel-Lehrmittelhandlung in Leipzig. Die Spielwaren wurden speziell für Kindergärten empfohlen. Aus dem Sortiment von Rudolf Fix sind folgende Artikel als ideales Tischspielzeug aufgelistet: Güterzug, Kipplorenzug, Auto mit Anhänger, Dampfwalze mit 2 Anhängern und die Dampfwalze. 1954 erhielt Rudolf Fix die Anerkennung als „Kunstschaffender im Handwerk“. Damit konnten Preise für kunsthandwerkliche Erzeugnisse etwas freier gestaltet werden (vgl. „Verordnung über die Preisbildung für anerkannte Kunstschaffende im Handwerk und Gewerbe vom 8. Oktober 1954“). Das betraf allerdings nicht bereits auf dem Markt eingeführte Produkte. „Kalkulationsbasis war und blieb ein Stundenlohn von 1,32 Mark.“ Dauerausstellung Rückblick Führungen Übersicht