Texttafeln der Ausstellung
Ausstellung
Das Blaufärben der Stoffe
Der Schatz der Blaudruckerei
Die Technik des Blaudrucks
Die Geschichte des Blaudrucks
Die Färberfamilie Leonhardt
Die Färberfamilie Leonhardt
Die Bedeutung des Geschäftsbetriebes der Färberfamilie Leonhardt ist u. a. aus Dippoldts Angaben im „Journal für Fabrik und Manufaktur“ von 1799 ersichtlich. Danach wurden in den Jahren 1793-1797 2636 Schock Ellen gedruckter Waren auf die Messen geschickt. Da 1 Schock= 60 Stück und 1 sächsische Elle= 56 cm entsprechen, wurden in diesen Jahren ca. 158000 Ellen, bzw. rund 88 1/2 km Gewebe, bedruckt! Nach Leonhardis 2. Band der „Erdbeschreibung der Sächsischen Lande“ trieben die vier hiesigen Blaufärbereien durch die Güte, Schönheit und Dauerhaftigkeit ihrer Waren im Jahre 1800 mit 1270 Schock, das sind 77500 Stück blau gedruckter Tücher und 35 1/2 Schock, etwa 1200 m gedruckter Leinwand, einen regen Handel.
Die wohlhabende Familie Leonhardt spielte vermutlich auch gesellschaftlich eine bedeutende Rolle in Grimma. August Leonhardt betrieb nicht nur seine Färberei. Er bekleidete ab 1793 das Amt des Kämmerers, später des Stadtrichters und von 1805-1809 das Bürgermeisteramt 1800 beschloss er gemeinsam mit seinem Sohn Johann August, wegen der Beschwerlichkeit und Verteuerung des auswärtigen Bleichens, ein Grundstück am Oberwerder der Mulde für eine eigene Bleiche zu erwerben. ln Grimme lagen schon im 14. Jh. mehrere Bleichplätze, die jedoch zur privilegierten Chemnitzer Bleiche gehörten und nur gegen eine Abgabe genutzt werden durften.
Im Verzeichnis des Grimmenser Stammbuches der Fürsten-und Landesschule sind mehrere Nachkommen der Leonhardts zu finden, so die Gebrüder Heinrich August, Ernst Eduard und Gustav Adolf, Enkel des Rittergutsbesitzers Johann August Leonhardt. Sie bekleideten später u.a. hohe Ämter als Landesgerichtsdirektor, Oberlandesgerichtsrat bzw. Amtsrichter. Ihr Cousin Adolph Leonhardt wurde Fabrikbesitzer in Colditz.
Im Jahre 1822 entbrannte ein langwieriger Streit zwischen den Schwarz-und Schönfärbern Leonhardt und Schmidt und der Innung der Leineweber. Das Handeln mit Leinwand-und Barchentwaren aller Art stand ursprünglich allein den Innungsmeistern der Zeug-und Leineweber zu. Die Färber durften unter einer Androhung von 5 Talern Strafe nur mit gefärbter, gedruckter und von ihnen auf andere Art zubereiteter Leinwand und entsprechenden Tüchern handeln und nicht mit rohen, gebleichten, und buntgewirkten Stoffen, wie sie die hiesigen Leineweber fertigten. Den wirtschaftlichen Aufschwung der Leonhardt‘schen Färbereien bremste dieser Entscheid jedoch nicht.