Texte der Ausstellungstafeln
Ausstellung
Die Ofenkachel im Wandel der Zeit
Kachelmodel aus zwei Jahrhunderten
Das Töpferhaus und sein reicher Fund
Geschichte der Grimmaer Töpferinnung
Innungsordnung der Grimmaer Töpfer
Die Herstellung der Ofenkachel
Tonvorkommen und Tonaufbereitung
Aufbereitung
Verkauf der Töpferware
Geschichte der Grimmaer Töpferinnung
Die Zahl der Töpfermeister war in Grimma immer gering. In den Kämmereirechnungen von 1505 fanden erstmalig Töpfer Erwähnung: Bartel Kirchspitz, Urban Voback und Klaus Ziegelstreicher.
In den folgenden Jahrhunderten arbeiteten in der Stadt Grimma stets drei bis vier, in Ausnahme auch sechs Töpfermeister. Ihre Brennöfen sollten die Töpfer laut Feuerordnung von 1544 „an der Gasse an der Stadtmauer wohlverwahrt und niemanden zum Nachteil errichten“. Diese Gasse heißt heute noch Tops.
Im Jahre 1605 schlossen sich die vier ortsansässigen Töpfermeister zu einer Innung zusammen. Zu dieser gehörten im 17. bis ins 19. Jahrhundert auch sogenannte Landmeister, je einer in Belgershain und in Nerchau, zwei in Mutzschen, zeitweilig auch einer in Lausick und in Colditz.
Die Herstellung und der Betrieb von Kachelöfen sowie alle Ofensetzarbeiten standen innerhalb der Bannmeile ausschließlich der Grimmaer Innung zu. Hier gaben die Maurer auf den Dörfern durch ihre unzünftige Arbeit manchen Anlass zu Beschwerden. Auch in der Stadt selbst musste sich die Innung unberechtigter Arbeit erwehren, nicht immer mit Erfolg. So hatte z.B. Frau Schulamtmann Wendt am 25. November 1734 drei Öfen aus Leipzig bezogen und sie durch Leipziger Töpfer in ihrem Hause in der Langen Straße setzen lassen. Die Innung verlangte den Abriss der Öfen und eine Bestrafung der Auftraggeberin. Der Rat forderte Frau Wendt auf, die Innung fraglos zu stellen, erhielt aber eine sehr ausführliche und sehr energische Abweisung.
1895 wurden die neuen Spezialinnungsartikel von der Kreisdirektion Leipzig bestätigt. Es fielen hier alle bisherigen Bestimmungen über Warenherstellung und -verkauf weg. Aufgenommen wurden nur Festlegungen in Bezug auf die Innung (wie Vorstand, Sitzungen, Beiträge), das Lehrlings- und Gesellenwesen sowie das Meisterrecht. Voraussetzung für die Erlangung des Meisterrechts war der Nachweis einer dreijährigen Wanderzeit (oder wenigstens Arbeitszeit) als Töpfergeselle. Beim Meisterstück wurde wie bisher Ofen- und Scheibenarbeit verlangt. Es war ein unglasierter Kachelofen nach bestimmten Maßen mit Fuß und Obersims, drei steigenden und zwei fallenden Zügen zu fertigen und nach dem Brennen lot- und waagerecht, Säge und Zange zu gebrauchen, zu setzen. An Scheibenarbeit waren ein Topf, ein Kelch und ein Krug von bestimmten Maßen zu liefern. Die Zeit war auf 14 Tage bemessen. Die Gebühr betrug 21 Taler.
Am Ende des 19. Jahrhunderts kam es zur Trennung zwischen den Scheibentöpfern und den Ofentöpfern.
Im Sommer des Jahres 1899 sprach die Kreishauptmannschaft die Schließung der Innung aus. Der letzte Grimmaer Töpfer war Meister Ernst Schubert in der Schulstraße 64. Er schloss 1920 seine Werkstatt.