Martin Luther – Spurensuche

Texttafeln zur Austellung

Ausstellung
Bildung auch für Mädchen
Die Landesschule in Grimma
Die Leipziger Disputation
Die Leisniger Kastenordnung
Katharina von Bohra
Die Lutherehrung in Grimma
Johann von Staupitz
Lebensstationen Martin Luthers
Luther und die Reformation in Grimma und Umgebung
Wenzeslaus Link
Wider den Ablaßhandel

Wider den Ablasshandel

Den Zündfunken, der das Pulverfass zum Explodieren brachte, bildete die bereits Jahrhunderte geübte unchristliche Praxis des Ablasshandels. Käuflich erwerbbare Ablasszettel bestätigten jedwedem Sünder gegen ein gewisses Entgelt die Lossprechung von Kirchenstrafen einschließlich des Fegefeuers. Der Ablass entstand aus der Privatbeichte. Wer seine Sünden bereute und vor einem Priester bekannte, dem wurde um Jesus Christus Willen die Vergebung seiner Schuld ausgesprochen. Zugleich erhielt er eine Busstrafe auferlegt – z.B. bestimmte Gebete sprechen, fasten, eine Wallfahrt durchführen, Messen stiften, Arme unterstützen – damit er seine Reue beweisen und Wiedergutmachung leisten konnte. Seit dem 11. Jh. wurde ein Teil dieser Bußstrafen gegen Geldspenden, meist zugunsten von Kirchenbauten, erlassen. Daraus entwickelte sich zunehmend der Ablasshandel, weil er für die Büßenden bequem und für die kirchlichen Institutionen einträglich war. Es breitete sich die Vorstellung aus: Wer Ablass erwirbt, dem werden Fegefeuerstrafen erlassen. Seit 1476 konnte man damit sogar längst Verstorbene aus dem Feuer befreien. Die Forderung nach Reue und Schuldbekenntnis trat bald zurück. Wichtig war nur noch der Kauf von Ablass.   

Eine vom Dominikaner Tetzel entworfene Sündentaxe sah vor:
Ablass für Sodomiterei  12 Dukaten                                                                 
Ablass für Kirchenraub, anderen Diebstahl und Meineid 9 Dukaten                                  
Ablass für Totschlag  7 Dukaten  
Ablass für Zwei und Vielweiberei und Ehebruch   6 Dukaten
Ablass für Hexerei und Zauberei 2 Dukaten
Ablass für Eltern- und Geschwistermord 1 Dukaten
Je nach Zahlungsfähigkeit und Geschäftsgang werden die Preise variiert.                

Ein Ort, in welchem den Gläubigen reicher Ablass erteilt wurde, war auch das Kloster Nimbschen. Es besaß nicht weniger als 367 einzelne Reliquien, die Heilsvermittlung im höchsten Grade versprachen. So finden Erwähnung: ein Stückchen von der Krippe und dem Kreuze Christi, Partikel von der Dornenkrone, Splitter von dem Tisch des Abendmahls, von der heiligen Jungfrau Maria Haare und Reste ihres Gewandes, vom Apostel Paulus etwas Blut, um nur einige zu nennen.

Wer an den hohen kirchlichen Festen zu Weihnachten, Ostern, Pfingsten oder an den vier Festtagen der Jungfrau Maria nach Nimbschen pilgerte und an bestimmten Tagen da betete, an den Bittgängen im Kreuzgang und auf dem Kirchhofe teilnahm, fromme Gaben spendete, konnte für schwere Vergehen Ablass auf 40 Tage und Ablass auf ein Jahr für kleine Sünden erhalten.

Die am 31. Oktober 1517 von Wittenberg ausgehenden 95 Thesen Luthers über den Ablassmissbrauch stellten bohrende Fragen, rührten an einem Lebensnerv des alten Machtgefüges:

Weshalb befreit der Papst nicht aus christlicher Liebe und Barmherzigkeit aus dem Fegefeuer, wenn er doch unzählige Seelen um des unseligen Geldes Willen befreit, das zum Bau der Peterskirche in Rom verwendet wird? Weshalb baut der Papst, der doch so reich ist, diese Kirche nicht aus eigenen Mitteln? Tut derjenige, der Ablass kauft, nicht besser, dieses Geld den Armen zu geben oder den Bedürftigen zu leihen?

Als Herausforderung zu akademischer Disputation gedacht, schlugen die Thesen wie ein Blitz ein und brachten das ganze deutsche Volk in Bewegung.