Die Kohle gibt – die Kohle nimmt

Texttafeln zur Ausstellung

Die Kohle gibt – die Kohle nimmt
Der Braunkohletagebau
Die Braunkohlenflöze
Stratigraphie
Die Torfgräberei
Der Tiefbau“
Der Tagebau I
Der Tagebau II
Der Großtagebau I
Der Großtagebau II
Devastierung
Verlorene Orte

Die Torfgräberei

Bis in das neunzehnte Jahrhundert wurden für Braunkohle verschiedene Bezeichnungen verwendet: Torf, Erdkohle, Bergkohle, sogar Steinkohle und andere.

Am 15. März 1799 beantragten der Leipziger Universitätsbaumeister Siegel und der Maurermeister Uhlmann aus Borna beim Rat der Stadt Borna die Genehmigung zur genaueren Untersuchung des Bodens auf Brennstoffe. “ … sie vermuteten nicht ohne Grund, daß auf dem bei dem breiten Teiche gelegenen Communplatze sogenanntes Torf oder Bergkohle anzutreffen sein werde … „(Wolfram, 1886). Damit begann in der Region um Borna die erste Periode des Braunkohlenbergbaus die so genannte Torfgräberei.

Die Kohle, die an der Oberfläche oder unter einem dünnen Deckgebirge lag, wurde in Bauerngruben mit Schaufel und Handkarren abgebaut. Diese „Brüche“ waren wie Kies -oder Sandgruben angelegt und deshalb nicht als bergmännische Betriebe angesehen. Die Torfgräberei wurde vor allem in den Wintermonaten, wenn die Feldarbeit ruhte, als bäuerlicher Nebenerwerb vom Grundeigentümer und seinen Arbeitskräften betrieben. Die Ausbeute der Kleinstgruben war gering und die Torfkohle wurde für den Eigenbedarf verwendet oder in der unmittelbaren Umgebung verkauft. Wegen ihrer schlechten Qualität wurde sie anfangs nur in den Wachlokalen und in kalten Wintern von den Armen verfeuert.

Während man die feste Stückkohle klafterweise verkaufte, musste die lockere, erdige Klarkohle erst mit Wasser versetzt und zu Handstreichsteinen, auch als Torfziegel bezeichnet, geformt werden. Da der bisherige Brennstoff Holz knapp und teuer geworden war, stieg die Nachfrage. Auch größere Abnehmer wie Ziegeleien, Zuckerfabriken und Brauereien begannen, ihre Feuerungsanlagen auf Braunkohle umzurüsten.

Das Bestehen einer Vielzahl an Kleinstgruben geht vor allem auf die bis 1868 geltenden bergrechtliehen Rahmenbedingungen zurück. In Sachsen unterlag der Kohlenabbau im 19. Jahrhundert nicht dem Regalbergbaugesetz, die Kohle galt als so genannter freieigener Bestandteil des Grundbesitzes. Das Kohlenunterirdische gehörte dem Grundeigentümer und das Gesetz gestand ihm „Freiheit“ in Bezug auf Betrieb, Absatz und Preisbestimmung zu. Gleichzeitig drohte das Mandat des Fremdabbaus oder Grundeigentumverlustes, wenn der Eigentümer nicht abbauen wollte.

1859 wurden bei einer statistischen Erhebung für den Gerichtsamtsbezirk Borna zwölf Grubenbetriebe angegeben, von denen fünf bereits Tiefbaue waren. Der Schwerpunkt der Förderung war bei Bockwitz und auf Dittmannsdorfer Flur, wo sich wie auf Neukirchner Flur je drei dieser Betriebe befanden. Je einer lag in den Fluren Wildenhain, Kesselshain, Witznitz, Wyhra, Ruppersdorf und Blumroda.

Borna blieb in dieser Phase der Torfgräberei eine Stadt der Feldgärtner und der Handwerker. Der Braunkohlenbergbau spielte wirtschaftlich nur eine geringe Rolle.